Der Vermitt­lungs­aus­schuss von Bundestag und Bundesrat hat am 21.2.2024 Änderungen zum umstrit­tenen Wachs­tums­chan­cen­ge­setz vorge­schlagen. Danach würde das Entlas­tungs­vo­lumen statt 7 nur noch 3,2 Milli­arden Euro betragen.

Das Vermitt­lungs­er­gebnis enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, wie die

  • Einfüh­rung einer degres­siven Abschrei­bung für Wohnge­bäude in Höhe von 5%,
  • Einfüh­rung einer degres­siven AfA auf beweg­liche Wirtschafts­güter für 9 Monate,
  • auf vier Jahre befris­tete Anhebung des Verlust­vor­trags auf 70% (ohne Gewer­be­steuer),
  • Auswei­tung der steuer­li­chen Forschungs­för­de­rung.

Außerdem sind Maßnahmen zur Verein­fa­chung des Steuer­sys­tems und zum Bürokra­tie­abbau enthalten. Der Vermitt­lungs­aus­schuss hat außerdem beschlossen, aus dem Wachs­tums­chan­cen­ge­setz u.a. die Einfüh­rung einer Klima­schutz-Inves­ti­ti­ons­prämie und die Mittei­lungs­pflichten inner­staat­li­cher Steuer­ge­stal­tungen zu strei­chen.

Fazit: Das umstrit­tene Wachs­tums­chan­cen­ge­setz in der Fassung des Vermitt­lungs­aus­schusses kann nur in Kraft treten, wenn der Bundestag und der Bundesrat zustimmen. Das bedeutet, dass im nächsten Schritt der Bundestag am 23. Februar 2024 über das geänderte Gesetz abstimmen muss. Damit es in Kraft treten kann, muss ihm auch der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung am 22. März 2024 zustimmen.

Quelle: Sonstige | Presse­mit­tei­lung | Vermitt­lungs­aus­schuss | 20-02-2024