Am 21.2.2024 hat der Vermitt­lungs­aus­schuss über das Wachs­tums­chan­cen­ge­setz beraten und einen neuen Entwurf mit zahlrei­chen Änderungen zur Abstim­mung an den Bundestag weiter­ge­leitet. Der Bundestag hat diesem Entwurf zugestimmt (BT-Druck­sache 20/10410). 

Aber! Damit das deutlich reduzierte Wachs­tums­chan­cen­ge­setz in Kraft treten kann, muss der Bundesrat am 22.3.2023 zustimmen. Es wird also nicht über den ursprüng­li­chen Entwurf abgestimmt, sondern über den geänderten Entwurf des Wachs­tums­chan­cen­ge­setzes in der Fassung der BT-Druck­sache 20/10410. Ob der Bundesrat zustimmen wird, ist fraglich. 

Konse­quenz: Die Regelungen, die im geänderten Entwurf nicht mehr enthalten sind, können nicht verab­schiedet werden. Das heißt, diese Regelungen werden nicht umgesetzt und fallen endgültig weg. Hierbei handelt es sich u.a. um die folgenden Punkte:

  • Einfüh­rung einer Inves­ti­ti­ons­prämie zur Förde­rung der Trans­for­ma­tion der Wirtschaft in Richtung von mehr Klima­schutz
  • der ursprüng­liche Verlän­ge­rungs­zeit­raum der degres­siven Abschrei­bung von beweg­li­chen Wirtschafts­gü­tern des Anlage­ver­mö­gens (in der geplanten Neufas­sung, über die der Bundesrat noch abstimmen muss, werden die Daten geändert), 
  • Anhebung der Grenze für gering­wer­tige Wirtschafts­güter auf 1.000 €
  • die Erhöhung des Grenz­werts für Sammel­posten auf 5.000 € und der Auflö­sung über einen Zeitraum von drei Jahren
  • Erhöhung der abzugs­fä­higen inlän­di­schen Verpfle­gungs­pau­schalen ab 2024 auf 32 €
  • Pflicht zur Mittei­lung von inner­staat­liche Steuer­ge­stal­tungen 
  • die Verbes­se­rung des steuer­li­chen Verlust­ab­zugs
  • Einfüh­rung einer Freigrenze für Einnahmen aus Vermie­tung und Verpach­tung
  • Reform der Zinsschranke, Zinshö­hen­schranke
Quelle: Sonstige | Sonstige | Wachs­tums­chan­cen­ge­setz: BT-Druck­sache 20/10410 | 07-03-2024