Die Nutzungs­über­las­sung einer Wohnung an die Mutter bzw. Schwie­ger­mutter ist keine Selbst­nut­zung durch die Eigen­tümer. Beim Verkauf dieser Wohnung kann daher mangels Selbst­nut­zung eine Steuer­be­freiung nicht in Anspruch genommen werden.

Praxis-Beispiel:
Die mitein­ander verhei­ra­teten Ehegatten überließen eine Wohnung, die ihnen gehörte, an die Mutter bzw. Schwie­ger­mutter. Nach deren Ableben veräu­ßerten die Ehegatten die Wohnung und machten für den hieraus erzielten Gewinn eine Steuer­be­freiung wegen Selbst­nut­zung geltend.

Der BFH lehnte dies ab. Gewinne aus Grund­stücks­ver­käufen sind grund­sätz­lich als privates Veräu­ße­rungs­ge­schäft (= Speku­la­ti­ons­ge­schäft) steuer­pflichtig, wenn Erwerb und Verkauf der Immobilie inner­halb von zehn Jahren statt­finden. Die gesetz­lich vorge­se­hene Befreiung von der Steuer bei einer Selbst­nut­zung der Immobilie greift jedoch nur dann ein, wenn die Immobilie vom Steuer­pflich­tigen selbst oder einem unter­halts­be­rech­tigten volljäh­rigen Kind bewohnt wird. Keine Selbst­nut­zung liegt dagegen vor, wenn eine Wohnung an die Mutter bzw. Schwie­ger­mutter überlassen wird.

Quelle: BFH | Urteil | IX R 13/23 | 25-09-2023