Das Wachs­tums­chan­cen­ge­setz steckt zurzeit fest, weil der Bundesrat den Vermitt­lungs­aus­schuss angerufen hat. Die Sitzung des Vermitt­lungs­aus­schusses, in dem das Wachs­tums­chan­cen­ge­setz verhan­delt wird, findet am 21.2.2024 statt. Da das Wachs­tums­chan­cen­ge­setz zustim­mungs­pflichtig ist, kann dies erst in der nächsten darauf­fol­genden Sitzung des Bundes­rats am 22.3.2024 erfolgen. 

Fazit: Wenn der Vermitt­lungs­aus­schuss sich am 21.2.2024 zu einer Einigung durch­ringen wird, kann man zwar davon ausgehen, dass diese gesetz­lich umgesetzt wird. Die Veröf­fent­li­chung im Bundes­ge­setz­blatt wird jedoch erst nach dem 22.3.2024 möglich sein.

Das Wachs­tums­chan­cen­ge­setz enthält zahlreiche Maßnahmen, um das Steuer­system an zentralen Stellen zu verein­fa­chen und durch Anhebung von Schwel­len­werten und Pauschalen vor allem kleine Betriebe von Bürokratie zu entlasten. Hierbei handelt es sich z. B. um folgende Maßnahmen: 

  • Stärkung der steuer­li­chen Forschungs­för­de­rung
  • Verbes­se­rung des steuer­li­chen Verlust­ab­zugs
  • Anhebung der Grenze für gering­wer­tige Wirtschafts­güter
  • Verbes­se­rung der Liqui­dität bei kleinen und mittleren Unter­nehmen bei den Abschrei­bungs­mög­lich­keiten zu den Sammel­posten und zur Sonder­ab­schrei­bung
  • Anhebung der Grenze für die Buchfüh­rungs­pflicht
  • Anhebung der Grenze für die umsatz­steu­er­liche Ist-Besteue­rung (Möglich­keit der Berech­nung der Steuer nach verein­nahmten statt verein­barten Entgelten)
  • Einfüh­rung einer Freigrenze für Einnahmen aus Vermie­tung und Verpach­tung
  • Erhöhung des Schwel­len­wertes zur Befreiung von der Abgabe von viertel­jähr­li­chen Umsatz­steuer-Voranmel­dungen von 1.000 € auf 2.000 €.
  • Anpas­sung der Besteue­rung von Renten aus der Basis­ver­sor­gung

Vieles wird sich rückwir­kend ab dem 1.1.2024 ändern. Da der Vermitt­lungs­aus­schuss erst am 21.2.2024 verhan­delt, sind exakte Aussagen – auch hinsicht­lich einer rückwir­kenden Anwen­dung – jedoch erst dann möglich sind.

Hinweis: Das Gesetz zur Moder­ni­sie­rung des Perso­nen­ge­sell­schafts­rechts ist zum 1.1.2024 in Kraft getreten. Die erfor­der­liche Anpas­sung der steuer­li­chen Regelungen ist aus dem Wachs­tums­chan­cen­ge­setz heraus­ge­nommen worden und noch vor dem 1.1.2024 in Kraft getreten, sodass sich zumin­dest in diesem Bereich keine Regelungs­lü­cken ergeben.

Quelle: Sonstige | Gesetz­vor­haben | Vermitt­lungs­aus­schuss: Termin am 21.2.2024 | 01-02-2024