Die Jahrhun­dert­s­turm­flut am 20. und 21.10.2023 in Schleswig-Holstein hat enorme Schäden verur­sacht. Um den Betrof­fenen zu helfen, hat das Finanz­mi­nis­te­rium Schleswig-Holstein steuer­liche Erleich­te­rungen beschlossen. Hierzu gehören beispiels­weise folgende Maßnahmen:

  • Stundungs­mög­lich­keiten in einem verein­fachten Verfahren
  • vorüber­ge­hende Ausset­zung von Vollstre­ckungs­maß­nahmen
  • Herab­set­zung von Voraus­zah­lungen
  • Erleich­te­rungen beim Nachweis steuer­be­güns­tigter Zuwen­dungen
  • Erleich­te­rungen bei Maßnahmen steuer­be­güns­tigter Körper­schaften für Geschä­digte
  • Behand­lung von Zuwen­dungen im Betriebs­ver­mögen

Darüber hinaus können nach dem Erlass des Finanz­mi­nis­te­riums Schleswig-Holstein weitere Möglich­keiten bei der Einkom­men­steuer, Körper­schaft­steuer und Lohnsteuer in Anspruch genommen werden. Hierzu gehören z. B.:

  • Sonder­ab­schrei­bungen
  • Bildung steuer­freier Rücklagen
  • vorteil­hafte Behand­lung von Entschä­di­gungs­zah­lungen
  • steuer­liche Berück­sich­ti­gung der Besei­ti­gung von Schäden am Grund­stück
  • erhöhter Grenz­wert für die ungeprüfte Berück­sich­ti­gung als Erhal­tungs­auf­wand
  • verein­fachte Handha­bung von Arbeits­lohn­spenden
  • beson­dere Erleich­te­rungen im Bereich der Land- und Forst­wirt­schaft

Weitere Erleich­te­rungen gibt es im Bereich der Grund­steuer, Grund­er­werb- und Schen­kung­steuer.

Quelle: Sonstige | Veröf­fent­li­chung | Katastro­phen­er­lass Ostsee-Sturm­flut | 24-10-2023