Derzei­tige Regelung: Für Wirtschafts­güter von mehr als 250 € und nicht mehr als 1.000 € kann ein Sammel­posten gebildet werden (§ 6 Abs. 2a EStG). Die in Betracht kommenden Wirtschafts­güter des Anlage­ver­mö­gens werden dann zu einem Sammel­posten zusam­men­ge­fasst, wenn

  • deren Anschaf­fungs- oder Herstel­lungs­kosten netto (also ohne Umsatz­steuer) mehr als 250 €, aber nicht mehr als 1.000 € betragen, und diese
  • beweg­lich,
  • abnutzbar und
  • selbständig (= für sich allein) nutzbar sind.

Dieser Sammel­posten muss im Jahr der Bildung und in den folgenden 4 Jahren mit jeweils 1/5 gewinn­min­dernd aufge­löst werden. Für die Anschaf­fungen muss für jedes Jahr, in dem die Poolab­schrei­bung angewendet wird, jeweils ein eigener Sammel­posten gebildet werden.

Geplante Regelung für die Anschaf­fung, Herstel­lung oder Einlage von Wirtschafts­gü­tern des Anlage­ver­mö­gens ab 2024: Für Wirtschafts­güter von mehr als 250 € und nicht mehr als 5.000 € kann ein Sammel­posten gebildet werden (§ 6 Abs. 2a EStG). Die in Betracht kommenden Wirtschafts­güter des Anlage­ver­mö­gens werden dann zu einem Sammel­posten zusam­men­ge­fasst, wenn

  • deren Anschaf­fungs- oder Herstel­lungs­kosten netto (also ohne Umsatz­steuer) mehr als 250 €, aber nicht mehr als 5.000 € betragen, und diese
  • beweg­lich,
  • abnutzbar und
  • selbständig (= für sich allein) nutzbar sind.

Dieser Sammel­posten muss im Jahr der Bildung und in den folgenden 2 Jahren mit jeweils 1/3 gewinn­min­dernd aufge­löst werden. Diese Auftei­lung ist zwingend anzuwenden, Ausnahmen existieren nicht. Für die Anschaf­fungen muss für jedes Jahr, in dem die Poolab­schrei­bung angewendet wird, jeweils ein eigener Sammel­posten gebildet werden.

Fazit: Der neue Sammel­posten ist vorteil­haft bei Wirtschafts­gü­tern, deren Anschaf­fungs- oder Herstel­lungs­kosten zwischen 250 € und 5.000 € liegen und deren betriebs­ge­wöhn­liche Nutzungs­dauer mehr als 3 Jahre beträgt.

Quelle: Sonstige | Gesetz­vor­haben | Artikel 3 des Entwurfs des Wachs­tums­chan­cen­ge­setzes | 10-08-2023