Auch Minijobber haben Anspruch auf Mutter­schafts­geld. Mutter­schafts­geld ersetzt den Verdienst, wenn wegen der Mutter­schutz­fristen vor und nach einer Geburt nicht gearbeitet werden darf. Die Mutter­schutz­fristen sind eine beson­dere Zeit in der Schwan­ger­schaft und nach der Geburt, die gesetz­lich festge­legt wurde, um die Gesund­heit von Mutter und Kind zu schützen. Bei den Mutter­schutz­fristen gilt Folgendes:

  • 6 Wochen vor dem errech­neten Geburts­termin dürfen Schwan­gere nicht mehr arbeiten – es sei denn, sie möchten dies ausdrück­lich.
  • Nach der Geburt besteht ein Beschäf­ti­gungs­verbot von 8 Wochen. Bei Früh- oder Mehrlings­ge­burten verlän­gert sich diese Frist auf 12 Wochen.

Die Schutz­fristen werden (ausge­hend vom voraus­sicht­li­chen Entbin­dungs­termin) durch den Arbeit­geber berechnet. Während der Schutz­fristen ruht die Beschäf­ti­gung, das Arbeits­ver­hältnis bleibt aber bestehen.

Um Mutter­schafts­geld während der Mutter­schutz­fristen zu erhalten, müssen Minijobber einen Antrag stellen:

  1. Sind Minijobber selbst gesetz­lich kranken­ver­si­chert (z. B. durch einen Hauptjob) erhalten sie Mutter­schafts­geld von ihrer Kranken­kasse. Hier ist auch der Antrag auf Mutter­schafts­geld zu stellen.
  2. Familien- oder privat­ver­si­cherte Minijobber können Mutter­schafts­geld beim Bundesamt für Soziale Siche­rung (BAS) beantragen.

Für die Antrag­stel­lung ist eine Beschei­ni­gung über den voraus­sicht­li­chen Entbin­dungs­termin erfor­der­lich. Diese wird in der Regel entweder von einem Arzt oder einer Hebamme ausge­stellt. Das Mutter­schafts­geld wird für die gesamte Dauer des Mutter­schutzes gezahlt (also 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt). Bei Früh- oder Mehrlings­ge­burten verlän­gert sich auch diese Zeitdauer auf 12 Wochen nach der Geburt. 

Die Höhe des Mutter­schafts­geldes hängt davon ab, wie der Minijobber kranken­ver­si­chert ist:

  • Wer selbst bei einer gesetz­li­chen Kranken­kasse versi­chert ist, erhält Mutter­schafts­geld von der Kranken­kasse – maximal 13 € pro Kalen­dertag, also rund 390 € im Monat.
  • Ist der Minijobber familien- oder privat­ver­si­chert, gibt es einmalig maximal 210 € Mutter­schafts­geld vom Bundesamt für Soziale Siche­rung

Weiter­ge­hende Infor­ma­tionen und Berech­nungs­bei­spiele sind auf der Website minijob​-zentrale​.de zu finden.

Quelle:Sonstige | Veröf­fent­li­chung | Infor­ma­tion der Minijob Zentrale | 13-04-2025