Vertreter von Union und SPD haben sich am 9.4.2025 auf einen Koali­ti­ons­ver­trag geeinigt. Darin sind auch umfang­reiche steuer­li­chen Änderungen enthalten. Was davon und in welcher Form tatsäch­lich kommen wird, ist aller­dings noch offen. Einige Themen sind zwar konkret bezeichnet, aber die meisten anderen Bereiche enthalten nur Zielvor­gaben, wobei völlig unklar ist, was und wie es umgesetzt werden kann. Darüber hinaus steht alles unter einem Finan­zie­rungs­vor­be­halt.

Folgendes ist geplant:

Es soll eine degres­sive Abschrei­bung auf „Ausrüs­tungs­in­ves­ti­tionen“ von 30% für die Jahre 2025, 2026 und 2027 einge­führt werden. Was aller­dings „Ausrüs­tungs­in­ves­ti­tionen“ sind, ist nicht festge­legt, sodass eine voraus­schau­ende Planung derzeit nicht möglich ist.

Ab dem 1.1.2028 soll die Körper­schaft­steuer von derzeit 15% in 5 Schritten um jeweils einen Prozent­punkt gesenkt werden. Davon sollen auch Perso­nen­ge­sell­schaften profi­tieren, indem insbe­son­dere das Options­mo­dell (§ 1a KStG) und die Thesau­ri­e­rungs­be­güns­ti­gung (§ 34a EStG) wesent­lich verbes­sert werden sollen. Außerdem soll geprüft werden, ob ab dem Jahr 2027 die gewerb­li­chen Einkünfte neu gegrün­deter Unter­nehmen unabhängig von ihrer Rechts­form in den Geltungs­be­reich der Körper­schaft­steuer fallen können. Körper­schaften und Perso­nen­ge­sell­schaften sollen sukzes­sive auf die Selbst­ver­an­la­gung umgestellt werden. 

Es soll eine Sonder­ab­schrei­bung für E-Fahrzeuge einge­führt werden.

Es sollen alle zur Verfü­gung stehenden adminis­tra­tiven Maßnahmen ergriffen werden, um Schein­sitz­ver­le­gungen in Gewer­be­steuer-Oasen wirksam zu begegnen. Außerdem soll der Gewer­be­steuer-Mindes­t­he­be­satz von 200 auf 280 Prozent erhöht werden.

Die Einkom­men­steuer für kleine und mittlere Einkommen soll zur Mitte der Legis­latur gesenkt werden (Detail­an­gaben fehlen). Die Entlas­tungs­wir­kung von Kinder­frei­be­trägen und dem Kinder­geld soll schritt­weise verrin­gert werden (wie das bei einem progres­siven Steuer­tarif möglich sein soll, wird nicht gesagt). Durch eine gesetz­liche Regelung soll sicher­ge­stellt werden, dass bei einer Erhöhung des Kinder­frei­be­trags auch eine adäquate Anhebung des Kinder­gelds erfolgt. Die finan­zi­elle Situa­tion von Allein­er­zie­henden soll durch Anhebung oder Weiter­ent­wick­lung des Allein­er­zie­henden-Entlas­tungs­be­trags verbes­sert werden.

Es sollen steuer­liche Anreize für Mehrar­beit gesetzt werden. Überstun­den­zu­schläge, die über die tarif­lich verein­barte bzw. an Tarif­ver­trägen orien­tierte Vollzeit­ar­beit hinaus­gehen, sollen umgehend steuer­frei gestellt werden. Wenn Arbeit­geber eine Prämie zur Auswei­tung der Arbeits­zeit auf dauer­haft an Tarif­ver­trägen orien­tierte Vollzeit zahlen, soll diese steuer­lich begüns­tigt werden (warum Erleich­te­rungen im Steuer­recht nur für Personen gelten sollen, für die Tarif­ver­träge gelten, ist bei einer Besteue­rung nach der Leistungs­fä­hig­keit kaum nachvoll­ziehbar).

Zusätz­liche finan­zi­elle Anreize sollen auch für freiwil­liges längeres Arbeiten geschaffen werden. Wer das gesetz­liche Renten­alter erreicht und freiwillig weiter­ar­beitet, soll sein Gehalt bis zu 2.000 € im Monat steuer­frei erhalten. Dabei soll insbe­son­dere die Nicht­an­wend­bar­keit der Regelung bei Renten­ein­tritten unter­halb der Alters­grenze für die Regel­al­ters­rente, die Beschrän­kung der Regelung auf Einkommen aus sozial­ver­si­che­rungs­pflich­tigen Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nissen und die Anwen­dung des Progres­si­ons­vor­be­halts geprüft werden.

Entfer­nungs­pau­schale: Diese soll ab 2026 bereits ab dem ersten Entfer­nungs-Kilometer bei 38 Cent liegen, die zurzeit erst bei einer Wegstrecke von der Wohnung zum Arbeits­platz ab dem 21. Kilometer anzusetzen ist. 

E-Fahrzeuge: Die Brutto­preis­grenze für die steuer­liche Förde­rung von E-Fahrzeugen als Dienst­wagen soll auf 100.000 € erhöht werden.

Es soll geprüft werden, ob eine Arbeits­ta­ge­pau­schale bei den Werbungs­kosten für Arbeit­nehmer zusam­men­ge­fasst werden kann (es ist unklar, was damit tatsäch­lich gemeint ist).
Die Übungs­lei­ter­pau­schale soll auf 3.300 € und die Ehren­amts­pau­schale auf 960 € angehoben werden.

Umsatz­steuer:

  • Die Umsatz­steu­er­satz für Speisen in der Gastro­nomie soll zum 1.1.2026 dauer­haft auf 7% reduziert werden.
  • Sachspenden an gemein­nüt­zige Organi­sa­tionen sollen weitge­hend umsatz­steu­er­be­freit sein.
  • Für Forschung soll es im Umsatz­steu­er­ge­setz Bereichs­aus­nahmen geben.
  • Die Erhebung der Einfuhr­um­satz­steuer soll auf ein Verrech­nungs­mo­dell umgestellt werden.

Gemein­nüt­zig­keit:

  • Die Freigrenze aus wirtschaft­li­chem Geschäfts­be­trieb für gemein­nüt­zige Vereine soll auf 50.000 € erhöht werden. 
  • Der Katalog der gemein­nüt­zigen Zwecke soll moder­ni­siert und das Gemein­nüt­zig­keits­recht verein­facht werden. Hierzu gehört auch eine Gemein­nüt­zig­keits­prü­fung für kleine Vereine.
  • Gemein­nüt­zige Organi­sa­tionen mit Einnahmen bis 100.000 € sollen vom Erfor­dernis einer zeitnahen Mittel­ver­wen­dung ausge­nommen werden.
  • Erzielen gemein­nüt­zige Körper­schaften aus wirtschaft­li­chen Tätig­keiten weniger als 50.000 € Einnahmen im Jahr, soll keine Sphären­auf­tei­lung mehr erfolgen müssen. Es soll also nicht geprüft werden, ob diese Einnahmen aus einem Zweck­be­trieb oder aus einem steuer­pflich­tigen wirtschaft­li­chen Geschäfts­be­trieb stammen.

Alters­vor­sorge: Zum 1.1.2026 soll eine "Frühstart-Rente" einge­führt werden. Für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebens­jahr, das eine Bildungs­ein­rich­tung in Deutsch­land besucht, soll pro Monat 10 € in ein indivi­du­elles, kapital­ge­decktes und privat­wirt­schaft­lich organi­siertes Alters­vor­sor­ge­depot einge­zahlt werden. Der in dieser Zeit angesparte Betrag kann anschlie­ßend ab dem 18. Lebens­jahr bis zum Renten­ein­tritt durch private Einzah­lungen bis zu einem jährli­chen Höchst­be­trag weiter bespart werden. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renten­ein­tritt steuer­frei sein. Das Sparka­pital ist vor staat­li­chem Zugriff geschützt und wird erst mit Errei­chen der Regel­al­ters­grenze ausge­zahlt.

Weitere Vorhaben im Steuer­recht
Zusätz­lich werden als weitere steuer­liche Maßnahmen im Koali­ti­ons­ver­trag genannt:

  • Energe­ti­sche Sanie­rungen: Die Kosten für energe­ti­sche Sanie­rungen geerbter Immobi­lien sollen künftig von der Steuer absetzbar sein.
  • Mitglied­schaft in Gewerk­schaften: Es soll steuer­liche Anreize für Mitglied­schaften in Gewerk­schaften geben.
  • Kfz-Steuer: Elektro­autos sollen bis zum Jahr 2035 von der Kfz-Steuer befreit sein.
  • Agrar­diesel-Rückver­gü­tung: Die Agrar­diesel-Rückver­gü­tung soll wieder vollständig einge­führt werden.
  • Bonpflicht: Auf die verpflich­tende Ausgabe von Kassen­bons soll verzichtet werden.
  • Regis­trier­kas­sen­pflicht: Für Geschäfte mit einem jährli­chen Umsatz von über 100.000 € soll ab dem 1.1.2027 eine Regis­trier­kas­sen­pflicht einge­führt werden.
  • Finanz­trans­ak­ti­on­steuer: Eine Finanz­trans­ak­ti­on­steuer auf europäi­scher Ebene soll unter­stützt werden.
  • Strom­steuer: Für schnelle Entlas­tungen um mindes­tens 5 Cent pro kWh sollen in einem ersten Schritt die Strom­steuer für alle so schnell wie möglich auf das europäi­sche Mindestmaß gesenkt und die Übertra­gungs­netz­ent­gelte reduziert werden.
  • Forschungs­zu­lage: Bei der steuer­li­chen Forschungs­zu­lage soll der Förder­satz und die Bemes­sungs­grund­lage deutlich angehoben und das Verfahren verein­facht werden.
  • Luftver­kehr­steuer: Die Erhöhung der Luftver­kehr­steuer soll zurück­ge­nommen werden.
Quelle:Sonstige | Veröf­fent­li­chung | Koali­ti­ons­ver­trag für die 21. Legis­la­tur­pe­riode | 08-04-2025