Der Bundesrat hatte am 15.12.2023 das Wachs­tums­chan­cen­ge­setz abgelehnt und den Vermitt­lungs­aus­schuss angerufen. Der Vermitt­lungs­aus­schuss hat am 21.2.2024 darüber beraten und den Gesetz­ent­wurf mit zahlrei­chen Änderungen zur Abstim­mung an den Bundestag weiter­ge­leitet. Der Bundestag hat dem geänderten Entwurf des Wachs­tums­chan­cen­ge­setzes (BT-Druck­sache 20/10410) zugestimmt. 

Aber! Damit das deutlich reduzierte Wachs­tums­chan­cen­ge­setz in Kraft treten kann, muss der Bundesrat am 22.3.2023 zustimmen, was jedoch fraglich ist. Außerdem wird nicht über den ursprüng­li­chen Entwurf abgestimmt, sondern über den geänderten Entwurf des Wachs­tums­chan­cen­ge­setzes in der Fassung der BT-Druck­sache 20/10410. 

Konse­quenz: Die Regelungen, die im geänderten Entwurf nicht mehr enthalten sind, fallen endgültig weg und können somit nicht verab­schiedet werden. Das bedeutet, dass u.a. die vorge­se­hene Erhöhung der abzugs­fä­higen inlän­di­schen Verpfle­gungs­pau­schalen, die ab 2024 von 28 € auf 32 € angehoben werden sollten, nicht statt­findet. Diese Erhöhung ist nämlich im geänderten Entwurf des Wachs­tums­chan­cen­ge­setzes nicht mehr enthalten

Übrig geblieben ist bei den Reise­kosten nur die Erhöhung der Pauschale für die Übernach­tung in einem Kraft­fahr­zeug (LKW) während einer auswär­tigen Tätig­keit des Arbeit­neh­mers von bisher 8 € auf 9 €. Voraus­set­zung ist hierbei, dass der Arbeit­nehmer für die auswär­tige Tätig­keit eine Verpfle­gungs­pau­schale beanspru­chen kann.

Quelle: Sonstige | Gesetz­vor­haben | Wachs­tums­chan­cen­ge­setz: BT-Druck­sache 20/10410 | 29-02-2024