Bayern hat am 16.6.2023 (wie angekün­digt) Verfas­sungs­klage gegen die Erbschaft­steuer einge­reicht. Ziel der Normen­kon­troll­klage gegen die Erbschaft­steuer ist, dass die Freibe­träge erhöht werden „Jeder müsse sein Eltern­haus erben können, ohne dass die Steuer ihn zum Verkauf zwingt.“ Die Infla­tion sowie die Boden- und Immobi­li­en­preise sind massiv gestiegen, ohne dass das ErbStG angepasst wurde.

Jetzt muss das BVerfG darüber entscheiden, ob die ausein­an­der­ge­hende Schere zwischen Freibe­trägen, die seit 14 Jahren unver­än­dert sind, und den drastisch steigenden Immobi­li­en­preisen eine Korrektur erfor­der­lich machen. Es soll verfas­sungs­recht­lich überprüft werden, ob gesetz­lich eine Erhöhung der persön­li­chen Freibe­träge, eine Senkung der Steuer­sätze und eine Regio­na­li­sie­rung der Erbschaft­steuer erfor­der­lich sind.

Die Erbschaft­steuer steht in voller Höhe den Ländern zu, daher sollten diese über die Ausge­stal­tung entscheiden. Bayerns Klage zielt deshalb auch auf eine Regio­na­li­sie­rung der Erbschaft­steuer. Bayern moniert, dass sich der Wert bei Grund­stü­cken bundes­weit sehr unter­schied­lich entwi­ckelt haben und dadurch einzelne Länder benach­tei­ligt seien. Bundes­ein­heit­liche Freibe­träge und Steuer­sätze seien unfair und würden nicht den regio­nalen Verhält­nissen gerecht.

Konse­quenz: Wie das Verfahren vor dem BVerfG ausgehen wird, ist offen. Dennoch macht es Sinn, gegen Erbschaft- und Schen­kungs­steu­er­be­scheide Einspruch einzu­legen und zu beantragen, das Verfahren bis zur Entschei­dung des BVerfG ruhen zu lassen.

Quelle: Sonstige | Veröf­fent­li­chung | Bayeri­sches Staats­mi­nis­te­rium der Finanzen und für Heimat | 22-06-2023