Die Nutzungs­dauer eines Firmen-Pkw beträgt nach der amtli­chen Abschrei­bungs­ta­belle 6 Jahre. Das entspricht einer linearen Abschrei­bung von 16,67 % pro Jahr. Die amtliche Abschrei­bungs­ta­belle gilt jedoch nur für neue Fahrzeuge. Bei Gebraucht­fahr­zeugen muss die Restnut­zungs­dauer im Zeitpunkt des Erwerbs geschätzt werden. In diesem Zusam­men­hang muss beachtet werden, dass der BFH die Nutzungs­dauer für neue Fahrzeuge von 6 Jahren, so wie sie in der amtli­chen Abschrei­bungs­ta­belle ausge­wiesen ist, für die Recht­spre­chung nicht als verbind­lich ansieht. Bei einer normalen jährli­chen Fahrleis­tung von 15.000 km hält er eine Nutzungs­dauer von 8 Jahren für angemessen, was einer jährli­chen Abschrei­bung von 12,5% entspricht. Die 8-jährige Nutzungs­dauer entspricht nach den Grund­sätzen der BFH-Recht­spre­chung somit einer Fahrleis­tung von 120.000 km.

Für gebrauchte Pkw gibt es keine festen Regeln, nach denen die verblei­bende Nutzungs­dauer ermit­telt werden kann. Die verblei­bende Restnut­zungs­dauer ist bei Erwerb eines gebrauchten Pkw neu zu schätzen. Je nach Alter und Kilome­ter­leis­tung des gebraucht gekauften Pkw kann sich aus der Addition der Nutzungs­dauer bis zum Kauf des Fahrzeugs und der sich anschlie­ßenden Restnut­zungs­dauer eine Gesamt­nut­zungs­dauer von mehr als 6 bzw. 8 Jahren ergeben. Bei der Beurtei­lung der verblei­benden Nutzungs­dauer sind folgende Krite­rien zu beachten:

  • Pkw-Typ, z. B. ohne oder mit E-Antrieb, 
  • Alter des Fahrzeugs, jährliche Fahrleis­tung und
  • betriebs­ty­pi­scher Einsatz.

Die amtliche Abschrei­bungs­ta­belle für die allge­mein verwend­baren Anlage­güter unter­scheidet nicht zwischen Fahrzeugen mit Verbren­nungs­motor und Elektro­fahr­zeugen bzw. Plug-In-Hybrid­fahr­zeugen. Ein wertbe­ein­flus­sender Faktor bei Elektro­fahr­zeugen bzw. Plug-In-Hybrid­fahr­zeugen ist sicher­lich das Batte­rie­system. Es stehen zurzeit keine reprä­sen­ta­tiven Erfah­rungen zur Verfü­gung, um die Lebens­dauer von Batte­rie­sys­temen zutref­fend einschätzen zu können. 

Beim Kauf eines gebrauchten Elektro-Fahrzeugs ist der aktuelle Zustand der Batterie ein wesent­li­cher Faktor, weil diese eines der wesent­li­chen und teuersten Bestand­teile ist. Da es inzwi­schen Möglich­keiten gibt, die Qualität der Batterie zu testen, macht es Sinn, diesen Test vor dem Kauf eines Elektro-Fahrzeugs durch­führen zu lassen. Dadurch sind nicht nur teure Repara­turen vermeidbar, vielmehr lässt sich dadurch auch die voraus­sicht­liche Nutzungs­dauer besser bestimmen. Eine Stellung­nahme der Finanz­ver­wal­tung hierzu liegt bisher noch nicht vor.

Quelle: Sonstige | Sonstige | Praxis­fall | 25-05-2023