Wenn zur Finan­zie­rung des Firmen­wa­gens ein Darlehen aufge­nommen wird, stehen verschie­dene Möglich­keiten zur Auswahl. Bei einem normal angelegten Tilgungs­dar­lehen fallen die monat­li­chen Raten (auch bei einer längeren Laufzeit) relativ hoch aus. Um die monat­liche Rate niedrig zu halten, wird häufig eine Finan­zie­rung angeboten, die mit dem Leasing vergleichbar ist. Die Finan­zie­rung sieht dann wie folgt aus:

  • Mit dem Autohändler bzw. mit der Bank wird verein­bart, dass die Tilgung nicht auf die gesamte Laufzeit verteilt wird. Statt­dessen fällt die monat­liche Tilgung gering aus. Dafür muss am Ende der Laufzeit eine hohe Schluss­rate gezahlt werden, und zwar in Höhe des bis dahin nicht getilgten Darle­hens (= Ballon­fi­nan­zie­rung).
  • Am Ende der Laufzeit wird die hohe Schluss­rate gezahlt oder eine Anschluss­fi­nan­zie­rung verein­bart.
  • Bei dieser Art der Finan­zie­rung ist es regel­mäßig so, dass der Händler vertrag­lich zusichert, am Ende der Darle­hens­lauf­zeit das Fahrzeug zum garan­tierten Preis in Höhe der Schluss­rate zurück­zu­nehmen.

Durch eine hohe Schluss­rate am Ende der Finan­zie­rung kann die monat­liche Belas­tung deutlich gesenkt werden. Diese Form der Finan­zie­rung nennt man auch Ballon-Finan­zie­rung, weil das "dicke Ende" erst später kommt. Diese ist vergleichbar mit einem Leasing­ver­trag. Der Unter­schied besteht jedoch darin, dass der Erwerber Eigen­tümer des Fahrzeugs wird.

Vorteil der Finan­zie­rung gegen­über dem Leasing

  • Bei der Übernahme des Fahrzeugs kann aus dem Kaufpreis der volle Vorsteu­er­abzug geltend gemacht werden.
  • Wenn vorab für die Anschaf­fung eines Fahrzeugs ein gewinn­min­dernder Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag gebildet wurde, wird eine begüns­tigte Inves­ti­tion getätigt, sodass kein rückwir­kender Gewinn­zu­schlag vorzu­nehmen ist.
  • Das Darlehen kann ggf. jeder­zeit zurück­ge­zahlt und das Fahrzeug selbst veräu­ßert werden. Die vorzei­tige Beendi­gung eines Leasing­ver­trags ist dagegen mit zusätz­li­chen Kosten verbunden.

Nachteil der Finan­zie­rung gegen­über dem Leasing

  • Wird am Ende der Laufzeit das Fahrzeug zurück­ge­geben und dadurch das Restdar­lehen getilgt, liegt darin eine Veräu­ße­rung des Fahrzeugs, bei der Umsatz­steuer anfällt. Der Verkaufs­erlös ist als Betriebs­ein­nahme zu erfassen. Hierdurch ergeben sich regel­mäßig Gewinn­aus­wir­kungen.
  • Entsteht bei der Rückgabe des Fahrzeugs ein Gewinn, muss dieser versteuert werden.
  • Die Übernahme des Fahrzeugs nach der Leasing­lauf­zeit zum Restwert ist ein Erwerb, der den Vorsteu­er­abzug ermög­licht. Das ist bei der Tilgung des Restdar­le­hens nicht der Fall.

Konse­quenz: Die Rückgabe eines Fahrzeugs am Ende der Finan­zie­rungs­lauf­zeit ist steuer­lich anders als das Leasing zu behan­deln, selbst wenn sich diese Form der Finan­zie­rung und das Finan­zie­rungs­lea­sing ähnlich sind.

Eckpunkte der Fremd­fi­nan­zie­rung
Bei einer Fremd­fi­nan­zie­rung wird der Pkw gekauft, d.h.

  • der Erwerber wird Eigen­tümer und
  • weist den Pkw mit den Anschaf­fungs­kosten in der Bilanz aus,
  • schreibt den Pkw über die amtliche Nutzungs­dauer von 6 Jahren ab und
  • zieht die Zinsauf­wen­dungen als Betriebs­aus­gaben ab.

Rückgabe des Pkw = Veräu­ße­rung
Hat der Unter­nehmer den Firmen-Pkw mit Vorsteu­er­abzug erworben, muss er für den Verkauf Umsatz­steuer zahlen. Mit der Rückgabe des Pkw tilgt der Autohändler das Restdar­lehen z.B. in Höhe von 20.000 €. Das bedeutet, dass das Fahrzeug für 20.000 € verkauft wird. In den 20.000 € ist die Umsatz­steuer mit (20.000 € x 19/119 =) 3.193,27 € enthalten, die der Unter­nehmer ans Finanzamt zahlen muss.

Quelle: Sonstige | Sonstige | Praxis­fall | 04-07-2024