Im Jahres­ab­schluss können bei der Bewer­tung von Feldin­ventar und der stehenden Ernte standar­di­sierte Werte (nach dem BMEL) angesetzt werden. Die standar­di­sierten Werte sind im April 2022 aktua­li­siert worden. Die erstma­lige Anwen­dung dieser aktua­li­sierten Standard­her­stel­lungs­kosten für die Bewer­tung des Feldin­ven­tars und der stehenden Ernte kann zu einer Bestands­er­hö­hung 

  • im Wirtschafts­jahr 2021/2022 oder 
  • im Wirtschafts­jahr 2022

bei dem Feldin­ventar bzw. der stehenden Ernte (unfer­tige Erzeug­nisse) führen und einen zusätz­li­chen buchtech­ni­schen Gewinn (Umstel­lungs­ge­winn) auslösen. Der Umstel­lungs­ge­winn ermit­telt sich aus der Gegen­über­stel­lung der neuen und der bishe­rigen Standard­her­stel­lungs­kosten am maßgeb­li­chen Bilanz­stichtag für das gesamte Feldin­ventar bzw. die gesamte stehende Ernte. 

Aus Billig­keits­gründen kann der Steuer­pflich­tige in Höhe von höchs­tens 80% dieses Umstel­lungs­ge­winns in der Schluss­bi­lanz des Wirtschafts­jahres 2021/2022 bzw. des Wirtschafts­jahres 2022 eine den steuer­li­chen Gewinn mindernde Rücklage bilden. Die Rücklage ist in den folgenden Wirtschafts­jahren mit mindes­tens 25% der gebil­deten Rücklage gewin­n­er­hö­hend aufzu­lösen. 

Praxis-Beispiel:
Ein Landwirt bewirt­schaftet alleine (ohne Arbeit­nehmer oder fremde Dienst­leister) 100 Hektar (ha) landwirt­schaft­lich genutzte Fläche. Auf 60 ha wird im Wirtschafts­jahr 2021/2022 Winter­weizen und auf 40 ha Roggen angebaut. Das Wirtschafts­jahr beginnt am 1. Juli 2021 und endet am 30. Juni 2022. Der Landwirt ermit­telt den Gewinn durch Bilan­zie­rung nach § 4 Absatz 1 EStG. 

Die Standard­her­stel­lungs­kosten zum Bewer­tungs­stichtag 30. Juni 2022 nach der bishe­rigen Bewer­tungs­me­thode (Betriebs­grö­ßen­klasse 50 bis 200 ha, Anteil bewer­teter Arbeit 0%) betragen pro Hektar Winter­weizen 492 € und pro Hektar Roggen 412 €, insge­samt somit:

60 ha x 492 € = 29.520 €
40 ha x 412 € = 16.480 €
Feldin­ventar bisher: 46.000 € 

Die Standard­her­stel­lungs­kosten zum Bewer­tungs­stichtag 30. Juni 2022 nach der neuen Bewer­tungs­me­thode (Betriebs­grö­ßen­klasse 50 bis 200 ha, Anteil bewer­teter Arbeit 0%) betragen pro Hektar Winter­weizen 612 € und pro Hektar Roggen 508 €, insge­samt somit:

60 ha x 612 € = 36.720 €
40 ha x 508 € = 20.320 €
Feldin­ventar neu: 57.040 € 

Aufgrund der neuen Bewer­tungs­me­thode des Feldin­ven­tars entsteht eine Bestands­er­hö­hung von 11.040 €, die den Gewinn entspre­chend erhöht. Der Gewinn, der durch diese Bestands­er­hö­hung entsteht, wird in Höhe von 80% in eine gewinn­min­dernde Rücklage einge­stellt, somit in Höhe von 8.832 €. Die Rücklage ist in den 4 folgenden Wirtschafts­jahren mit mindes­tens 25 % der gebil­deten Rücklage, also mit 2.208 €, gewin­n­er­hö­hend aufzu­lösen.

Quelle: BMF-Schreiben | Veröf­fent­li­chung | IV C 7 - S 2163/21/10001 :003 | 07-11-2022