Die Bundes­re­gie­rung hat, entspre­chend dem Vorschlag der Mindest­lohn­kom­mis­sion, die Mindest­lohn­höhe ab dem 1.1.2025 auf 12,82 € brutto je Zeitstunde festge­legt:

Die Minijob-Grenze ist dynamisch, weil sie an den gesetz­li­chen Mindest­lohn gekop­pelt ist Das bedeutet, dass die Verdienst­grenze sich immer erhöht, wenn der Mindest­lohn steigt. Mit der Anhebung des gesetz­li­chen Mindest­lohns auf 12,82 € pro Stunde wird die Minijob-Grenze zum 1.1.2025 entspre­chend auf 556 € im Monat erhöht.

Im Jahr 2025 liegt ein Minijob also vor, wenn der regel­mä­ßige Arbeits­lohn im Monat nicht mehr als 556 € beträgt. Die Dauer der tägli­chen, wöchent­li­chen oder monat­li­chen Arbeits­zeit spielt grund­sätz­lich keine Rolle. Zu berück­sich­tigen ist jedoch, dass der Mindest­lohn nicht unter­schritten werden darf, der im Jahr 2025 pro Stunde 12,82 € beträgt. 

Folgende Abgaben fallen an, die der Arbeit­geber zusätz­lich zu tragen hat:

Pauschal­bei­träge zur Renten­ver­si­che­rung 15,00 %
Pauschal­bei­träge zur Kranken­ver­si­che­rung (KV) 13,00 %
Pauschale Lohnsteuer 2,00 %
Umlage 1 (U1) bei Krank­heit 1,10 %
Umlage 2 (U2) für Schwangerschaft/​Mutterschaft 0,22 %
Insol­venz­geld­um­lage 0,15 %

Hinweis: Beiträge zur gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung sind nach wie vor indivi­duell an den zustän­digen Unfall­ver­si­che­rungs­träger zu leisten. Der Minijobber ist grund­sätz­lich renten­ver­si­che­rungs­pflichtig, sodass er die verblei­benden 3,6% bis zum vollen Beitrags­satz selbst übernehmen muss. Der Minijobber kann sich jedoch von der Versi­che­rungs­pflicht befreien lassen (Opt-out). Bei einer Befreiung von der Versi­che­rungs­pflicht zahlt der Arbeit­geber nur den Pauschal­bei­trag zur Renten­ver­si­che­rung. Minijobber, die nicht ander­weitig der Versi­che­rungs­pflicht in der Renten­ver­si­che­rung unter­liegen, verlieren dadurch die Ansprüche auf einen Teil der Leistungen der gesetz­li­chen Renten­ver­si­che­rung.

Quelle:Sonstige | Veröf­fent­li­chung | Vierte Verord­nung zur Anpas­sung des Mindest­lohns (MiLoV4) | 28-11-2023