Der Gesetz­ent­wurf des BMF, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt, sieht einen sogenannten "Inves­ti­tions-Booster" vor. Dieser Gesetz­ent­wurf wird derzeit zwischen den Bundes­mi­nis­te­rien abgestimmt und soll möglichst schnell dem Bundestag zugeleitet werden. Danach sollen Unter­nehmen beweg­liche Güter wie Maschinen in diesem und den kommenden beiden Jahren mit jeweils maximal 30% von der Steuer absetzen können. Die Neure­ge­lung soll für Inves­ti­tionen ab dem 1.7.2025 und vor dem 1.1.2028 greifen.

Wenn der sogenannte Booster ausge­laufen ist, soll ab 2028 die Körper­schaft­steuer von derzeit 15% um einen Prozent­punkt pro Jahr sinken - und zwar bis auf 10% im Jahr 2032. Dies soll den Unter­nehmen langfris­tige Planungs­si­cher­heit geben und den Standort Deutsch­land aufwerten. Die Gesamt­steu­er­be­las­tung für Unter­nehmen soll von derzeit knapp 30% auf knapp 25% im Jahr 2032 sinken.

Zudem soll der Steuer­satz für Gewinne sinken, die nicht ausge­schüttet werden, sondern im Unter­nehmen bleiben, wo sie damit für Inves­ti­tionen zur Verfü­gung stehen. Schließ­lich soll die steuer­liche Forschungs­för­de­rung ausge­weitet werden, damit Unter­nehmen mehr in Forschung und Entwick­lung inves­tieren.

Steuer­vor­teile für betrieb­liche Elektro­autos: Der Kauf eines reinen Elektro­autos soll für Unter­nehmen steuer­lich attrak­tiver werden. Wer sich ein neues betrieb­lich genutztes Elektro­auto anschafft, soll demnach im Jahr des Kaufs 75% der Kosten von der Steuer absetzen können. Darüber hinaus sollen die Steuer­re­ge­lungen für Elektro­autos als Dienst­wagen günstiger gestaltet werden. Im Jahr, das auf den Kauf folgt, sollen sich dann noch 10% absetzen lassen, im zweiten und dritten Folge­jahr jeweils 5%, im vierten Folge­jahr 3% und im fünften Folge­jahr 2%. Die Sonder­re­ge­lung soll für Käufe nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028 gelten.

Fazit: Der Referen­ten­ent­wurf mit den Einzel­heiten wird erst nach der Abstim­mung zwischen den Bundes­mi­nis­te­rien vorliegen. Wer den Kauf eines E-Autos als Firmen­wagen jetzt plant, sollte mit dem Kauf sinnvol­ler­weise bis nach dem 30.6.2025 warten.

Quelle:Sonstige | Gesetz­vor­haben | Steuer­li­ches Inves­ti­ti­ons­so­fort­pro­gramm zur Stärkung des Wirtschafts­stand­orts | 04-06-2025