Wer eine Haushalts­hilfe beschäf­tigt oder beschäf­tigen möchte, sollte die Anmel­dung bei der Minijob-Zentrale nicht als lästige Pflicht, sondern als notwen­digen Schritt mit vielen Vorteilen sehen.

1. Recht­liche Sicher­heit
Die Anmel­dung einer Haushalts­hilfe bei der Minijob-Zentrale ist Pflicht. Ohne Anmel­dung handelt es sich um Schwarz­ar­beit. Die Anmel­dung der Beschäf­ti­gung bei der Minijob-Zentrale schützt Privat­haus­halte somit vor Bußgel­dern und sorgt für klare Verhält­nisse.

2. Steuer­liche Vorteile
Privat­haus­halte können die Kosten einer offiziell angemel­deten Hilfe in der Steuer­erklä­rung geltend machen. Das reduziert die Steuer­last um 20% der entstan­denen Kosten bis maximal 510 € jährlich. Der Steuer­vor­teil ist oft sogar höher als die Abgaben, die an die Minijob-Zentrale zu zahlen sind.

Kinder­be­treuung
Eltern, die einen Minijobber ausschließ­lich für die Betreuung ihres Kindes beschäf­tigen, können seit Januar 2025 für Kinder unter 14 Jahren 80% der Kinder­be­treu­ungs­kosten steuer­lich geltend machen, maximal bis zu einem Höchst­be­trag von 4.800 € pro Jahr. Die Ausgaben können im Rahmen eines Minijobs nur dann berück­sich­tigt werden, wenn die Haushalts­hilfe angemeldet ist und die Zahlung auf das Konto der Haushalts­hilfe überwiesen wurde.

3. Unfall­ver­si­che­rung
Die Anmel­dung bietet Sicher­heit: Bei einem Unfall ist die Haushalts­hilfe über die gesetz­liche Unfall­ver­si­che­rung abgesi­chert. Da die meisten Unfälle im Haushalt passieren, ist dieser Schutz beson­ders wichtig. Es ist also auch zur Absiche­rung der Folgen eines Unfalls wichtig die Haushalts­hilfe anzumelden. Gleich­zeitig sind Privat­haus­halte vor Rückfor­de­rungen der Unfall­ver­si­che­rung für die Kosten der ärztli­chen Behand­lung geschützt.

4. Soziale Absiche­rung
Mit der offizi­ellen Anmel­dung ermög­li­chen Arbeit­geber ihrer Haushalts­hilfe eine Absiche­rung in der gesetz­li­chen Renten­ver­si­che­rung. Minijobber sind renten­ver­si­che­rungs­pflichtig und profi­tieren somit vom vollen Schutz der Renten­ver­si­che­rung. Die Anmel­dung bei der Minijob-Zentrale trägt somit auch zur sozialen Absiche­rung bei.

Was für die Anmel­dung nötig ist:

  1. Angaben zur Haushalts­hilfe: Name, Adresse, Renten­ver­si­che­rungs­nummer oder Geburts­daten und Geburtsort
  2. Eigene persön­liche Angaben des Privat­haus­halts: Name, Adresse, E-Mail, Telefon­nummer
  3. Betriebs­nummer und Steuer­nummer: Für Arbeit­geber, die noch keine Betriebs­nummer besitzen, wird diese automa­tisch vergeben.
  4. Beginn der Beschäf­ti­gung und Höhe des monat­li­chen Verdienstes
  5. Konto­daten für das SEPA-Basis­last­schrift­mandat

Arbeit­geber müssen im Vorfeld folgende Fragen klären:

  • Besteht eine weitere Beschäf­ti­gung der Haushalts­hilfe mit einem Verdienst über der Minijob-Grenze?
  • Ist die Haushalts­hilfe gesetz­lich oder privat kranken­ver­si­chert?
  • Möchte die Haushalts­hilfe Beiträge in die Renten­ver­si­che­rung einzahlen?

Drei Möglich­keiten, eine Haushalts­hilfe bei der Minijob-Zentrale anzumelden:
1. Online-Anmel­dung

Für die erstma­lige Anmel­dung einer Minijob­berin oder eines Minijob­bers können Arbeit­geber das Online-Formular der Minijob-Zentrale nutzen. Fehlende Infor­ma­tionen können später ergänzt werden.
2. Telefo­ni­sche Anmel­dung
Die Mitar­bei­te­rinnen und Mitar­beiter der Minijob-Zentrale nehmen die Angaben auf und helfen bei allen Fragen.
3. Anmel­dung per Haushalts­scheck-Formular
Dieses können Arbeit­geber auf der Webseite der Minijob-Zentrale herun­ter­laden, ausfüllen und übersenden.

Quelle:Sonstige | Veröf­fent­li­chung | Website der Minijob­zen­trale | 07-08-2025