Kosten, die nicht unter die 1%-Regelung fallen
Kosten, die ausschließlich von der Entscheidung des Arbeitnehmers abhängen, mit dem Fahrzeug ein bestimmtes privates Ziel aufzusuchen, werden nicht von der Abgeltungswirkung der 1%-Regelung erfasst. Die Übernahme von Kosten (wie z. B.
