Der monat­liche Verdienst eines Minijob­bers kann aus verschie­denen Gründen schwanken, z. B. durch kurzfris­tige Vertre­tungen, Auftrags­schwan­kungen, saiso­nale Belas­tungen oder flexible Einsatz­zeiten nach Absprache. Solche Schwan­kungen sind grund­sätz­lich möglich, solange bestimmte Regeln einge­halten werden.

Wieviel Minijobber verdienen dürfen: Der monat­liche Verdienst in einem Minijob darf 2025 im Durch­schnitt 556 € nicht überschreiten (ab 1.1.2026: 603 €). Entschei­dend ist dabei nicht jeder einzelne Monat, sondern der Durch­schnitt über ein ganzes Jahr. Das bedeutet: Auch wenn in einzelnen Monaten mehr verdient wird, liegt ein Minijob vor - solange die Jahres­ver­dienst­grenze einge­halten wird. Die Jahres­ver­dienst­grenze 2025 beträgt (12 Monate x 556 € =) 6.672 €. Im Jahr 2026 dürfen Minijobber dann 603 € im Monat bzw. 7.236 € im Jahr verdienen.

Fazit: Arbeit­geber sollten zu Beginn der Beschäf­ti­gung den voraus­sicht­li­chen Verdienst für die nächsten 12 Monate schätzen. Diese Prognose hilft, Überschrei­tungen der Verdienst­grenze beim Minijob zu vermeiden. Ist die Beschäf­ti­gung auf weniger als 12 Monate befristet, ist die Anzahl der Beschäf­ti­gungs­mo­nate entschei­dend. 

Praxis-Beispiel:
Eine Aushilfe verdient in einem Eiscafé in den Monaten April bis September 700 € monat­lich. Von Oktober bis Dezember erhält sie 250 € im Monat (6 x 700 € = 4.200 € + 3 x 250 € = 750 € = Gesamt­ver­dienst 4.950 €). 4.950 € : 9 Monate = 550 € pro Monat. 
Ergebnis: Der durch­schnitt­liche monat­liche Verdienst liegt unter der monat­li­chen Verdienst­grenze von 556 € bzw. 603 €. Es handelt sich somit um einen Minijob.

Vorsicht! Regel­mäßig wieder­keh­rende und vertrag­lich zugesi­cherte Einmal­zah­lungen (z. B. Weihnachts­geld oder Urlaubs­geld) müssen Arbeit­geber bei ihrer Prognose des Verdienstes berück­sich­tigen.

Quelle:Sonstige | Sonstige | www​.minijob​-zentrale​.de | 13-11-2025