Nachdem der Bundesrat dem „Gesetz für ein steuer­li­ches Inves­ti­ti­ons­so­fort­pro­gramm zur Stärkung des Wirtschafts­stand­orts Deutsch­land“ am 11.7.2025 zugestimmt hat, tritt das Gesetz und damit auch die Wieder­ein­füh­rung der degres­siven Abschrei­bung (mit der Veröf­fent­li­chung im Bundes­ge­setz­blatt) in Kraft. In der Regel werden beweg­liche Wirtschafts­güter des Anlage­ver­mö­gens gleich­mäßig verteilt über die betriebs­ge­wöhn­liche Nutzung abgeschrieben (= lineare Abschrei­bung).

Die degres­sive Abschrei­bung (= degres­sive Buchwert­ab­schrei­bung) gilt steuer­lich nunmehr

  • für beweg­liche Wirtschafts­güter des Anlage­ver­mö­gens,
  • die nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028 angeschafft oder herge­stellt wurden bzw. werden, und zwar
  • in Höhe des 3-fachen der linearen Abschrei­bung
  • bis maximal 30% der Anschaf­fungs- oder Herstel­lungs­kosten.

Im Jahr der Anschaf­fung oder Herstel­lung wird die Abschrei­bung mit dem 3-fachen (maximal 30%) der Anschaf­fungs- oder Herstel­lungs­kosten berechnet und anschlie­ßend vom jewei­ligen Buchwert. Diese Abschrei­bung fällt somit am Anfang deutlich höher aus als die lineare Abschrei­bung.

Für Wirtschafts­güter, die ein Unter­nehmer in der Zeit vom 1.7.2025 bis zum 31.12.2027 anschafft oder herstellt, hat er die Wahl zwischen linearer oder degres­siver Abschrei­bung. Hat er sich für

  • die lineare Abschrei­bung entschieden, ist ein nachträg­li­cher Wechsel zur degres­siven Abschrei­bung nicht zulässig,
  • die degres­sive Abschrei­bung entschieden, kann er jeder­zeit zur linearen Abschrei­bung wechseln. Um das Wirtschaftsgut vollständig abschreiben zu können, muss er sogar (spätes­tens im letzten Jahr der Nutzungs­dauer) zur linearen Abschrei­bung wechseln.

Bei Wirtschafts­gü­tern, bei denen der Unter­nehmer die degres­sive Abschrei­bung wählt, ist es sinnvoll in dem Jahr zur linearen Abschrei­bung zu wechseln, in dem die lineare Abschrei­bung vorteil­hafter ist. Die lineare Abschrei­bung ist zu ermit­teln, indem der jewei­lige Buchwert durch die verblei­bende Restlauf­zeit (Restnut­zungs­dauer) geteilt wird.

Unter­jäh­rige Anschaf­fung: Erfolgt die Anschaf­fung unter­jährig, gilt für die Bemes­sung der Abschrei­bung für das Jahr der Anschaf­fung oder Herstel­lung der allge­meine Grund­satz der zeitan­tei­ligen Inanspruch­nahme der Abschrei­bung (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Danach ist die Abschrei­bung für das Jahr der Anschaf­fung (oder Herstel­lung) um jeweils 1/12 für jeden vollen Monat zu vermin­dern, der dem Monat der Anschaf­fung oder Herstel­lung voran­geht.

Praxis-Beispiel:
Eine GmbH hat am 5.7.2025 eine Maschine zu Anschaf­fungs­kosten von 100.000 € mit einer Nutzungs­dauer von 6 Jahren angeschafft. Die GmbH kann für die Maschine die degres­sive Abschrei­bung in Anspruch nehmen. Bei einer Nutzungs­dauer von 6 Jahren ergibt sich ein linearer Abschrei­bungs­satz von 17% und ein Abschrei­bungs­satz für die degres­sive Abschrei­bung von 30%. Damit bestimmt die Höchst­grenze von 30% den degres­siven Abschrei­bungs­satz.

Da die GmbH bisher keine vergleich­baren Maschinen genutzt hat und der tatsäch­liche Verlauf der Wertmin­de­rung einem degres­siven Wertmin­de­rungs­ver­lauf entspricht, wendet die GmbH auch in der Handels­bi­lanz die degres­sive Abschrei­bung mit einem Abschrei­bungs­satz von 30% an. Sowohl für die Steuer- als auch die Handels­bi­lanz plant die GmbH den Übergang auf die lineare Abschrei­bung, sobald der lineare Jahres­ab­schrei­bungs­be­trag den degres­siven Jahres­ab­schrei­bungs­be­trag übersteigt. 

Zur Berech­nung des korrekten Jahres­ab­schrei­bungs­be­trags je Wirtschafts­jahr geht die GmbH in 3 Schritten vor:

  1. Ermitt­lung des Jahres­ab­schrei­bungs­be­trags für jedes Nutzungs­jahr (6 Jahre) und des daraus abgelei­teten monat­li­chen Abschrei­bungs­be­trags.
  2. Ermitt­lung des Abschrei­bungs­be­trags je Wirtschafts­jahr.
  3. Aufstel­lung des Abschrei­bungs­plans.
Quelle:EStG | Gesetz­vor­haben | § 7 Abs. 2 EStG i.d.F. des Gesetzes für ein steuer­li­ches Inves­ti­ti­ons­so­fort­pro­gramm zur Stärkung des Wirtschafts­stand­orts Deutsch­land | 10-07-2025