Überlassung von Kryptowährungen: keine Kapitaleinkünfte
Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass Einkünfte aus dem Krypto-Lending von Bitcoins keine Kapitaleinkünfte sind und daher dem persönlichen Steuersatz unterliegen.Praxis-Beispiel:Der Kläger hat Einkünfte aus dem Krypto-Lending in Form von
