Das Bundes­fi­nanz­mi­nis­te­rium (BMF) hat hinsicht­lich der Bestä­ti­gung einer auslän­di­schen Umsatz­steuer-Identi­fi­ka­ti­ons­nummer den Umsatz­steuer-Anwen­dungs­er­lass (UStAE) geändert. 

Abschnitt 18e.1 des Umsatz­steuer-Anwen­dungs­er­lasses (UStAE) wird geändert und es wird klarge­stellt, dass Anfragen zur Bestä­ti­gung auslän­di­scher Umsatz­steuer-Identi­fi­ka­ti­ons­num­mern nach § 18e UStG ausschließ­lich über die vom Bundes­zen­tralamt für Steuern im Internet bereit­ge­stellte Online-Abfrage durch­ge­führt werden können.

Quelle:BMF-Schreiben | Veröf­fent­li­chung | III C 5 - S 7427-d/00014/001/002 | 05-06-2025