Die Kraft­fahr­zeug-Steuer­be­freiung für reine Elektro­fahr­zeuge bis zum Jahr 2035 verlän­gert. Die zehnjäh­rige Steuer­be­freiung für reine Elektro­fahr­zeuge, die bis zum 31.12.2030 (bisher 31.12.2025) erstmalig zugelassen werden, wird verlän­gert. Die Steuer­be­freiung wird jedoch längs­tens bis zum Ablauf des Jahres 2035 (statt bisher 2030) gewährt. Demnach wäre ein am 31.12.2030 zugelas­senes reines Elektro­fahr­zeug noch 5 Jahre von der Kraft­fahr­zeug­steuer befreit.

Die zehnjäh­rige Steuer­be­freiung für reine Elektro­fahr­zeuge war bisher nur begüns­tigt, für Elektro­fahr­zeuge, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmalig zugelassen wurden bzw. werden. Diese Steuer­be­freiung in der Kraft­fahr­zeug­steuer wird um fünf Jahre verlän­gert. Durch die Geset­zes­än­de­rung ist nun auch das Halten solcher Fahrzeuge begüns­tigt, die bis zum 31.12.2030 erstmalig zugelassen werden. Die zehnjäh­rige Steuer­be­freiung ist jedoch bis längs­tens zum 31.12.2035 begrenzt.

Quelle:Sonstige | Gesetz­vor­haben | Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraft­fahr­zeug­steu­er­ge­setzes | 16-10-2025