Reisekosten ab 1.1.2024: Übernachtung mit Frühstück
Für kurzfristige Beherbergungsleistungen, z. B. in Hotels, gilt der ermäßigte Steuersatz von 7%. Da die Absenkung des ermäßigten Steuersatzes für Speisen nicht verlängert worden ist, gilt ab dem 1.1.2024 für